Lichtbildbestimmungen

Neue Lichtbildbestimmungen seit 1.10.2008!
Die Behörden sind verpflichtet, Lichtbilder,

die nicht den Anforderungen
entsprechen, zurückzuweisen!

Die wichtigsten Anforderungen an ein
biometrietaugliches Passfoto lauten:

- Das Gesicht muss frontal aufgenommen worden sein.
- Die Gesichtshöhe muss den Vorgaben der Foto-Mustertafel und Passbild-
Schablone entsprechen.
- Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher
Höhe im vorgegebenen Bereich liegen.
- Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein.

Fotomusterkarte
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Fotomustertafel.pdf
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